Managementpläne sind die Grundlage zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete. Im Rahmen dieser Fachpläne werden die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Anhang I und II) bzw. Vogelschutzrichtlinie (Anhang I und Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2) erfasst und bewertet. Darauf aufbauend wird die Ziel- und Maßnahmenplanung erarbeitet.
Es bestehen umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten der FFH Richtlinie.
Ausgewählte Referenzprojekte aus meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit können Sie über den Menüpunkt "Referenzen" einsehen.